Die Kurzbewertung des Oldtimers in 3 Akten
von und mit Dipl.-Ing. Werner Becker
(zertifizierter Classic-Data-Sachverständiger)
- Versicherungen fordern oft eine Kurzbewertung, wenn ein Oldtimer versichert werden soll.
- Oldtimerbesitzer fragen mich häufig nach einer Kurzbewertung für ihren Oldtimer.
Warum?
- Die Kurzbewertung ist wesentlich günstiger als ein Vollgutachten für den Oldtimer. (Das ist das Argument für den Oldtimerbesitzer.)
- Die Versicherung hat einen Bemessungswert für die Prämienhöhe. (Das ist das Argument für die Versicherung.)
Was passiert im Schadenfall?
- Die Versicherung ermittelt durch einen von ihr bestimmten Sachverständigen den Entschädigungsbetrag. Dieser kann deutlich niedriger sein als der in der Kurzbewertung ermittelte Wert. Die Entschädigungsleistung ist nur durch den in der Kurzbewertung ermittelten Fahrzeugwert nach oben begrenzt.
➤ Hier finden Sie einen Bericht eines betroffenen Oldtimerbesitzers, der seinen VW Käfer mit einer einfachen Kurzbewertung (Zustandsnote 3, Marktwert 9.000,-- €) versichert hat.
Als sein Fahrzeug nördlich des Polarkreises in Norwegen verunglückte, erhielt er von seiner Vollkaskoversicherung lediglich 5.000,-- € mit der Begründung, dass das Fahrzeug nur der Zustandsnote 4 entsprochen habe.
Da ein Fahrzeug der Zustandsnote 4 weder am Straßenverkehr teilnehmen kann noch darf, hätte er mit dem Fahrzeug die Strecke Ruhrgebiet – Norwegen gar nicht problemlos zurücklegen können; schon gar nicht im Februar.
Was kann der Oldtimerbesitzer tun, wenn er mit der Entschädigungsleistung nicht zufrieden ist?
- Er kann das Sachverständigenverfahren gem. AKB (früher §14, heute A.2.6 bzw. A.2.17, je nach Versicherungsvertrag) zur Klärung anstreben. (Das hat sich in keinem Fall, den ich begleitet habe, für den Versicherungsnehmer gelohnt.)
- Er kann bei Gericht klagen. (Das vorherige Durchlaufen des Sachverständigenverfahrens nach AKB ist bei neueren Verträgen nicht mehr zwingend vorgeschrieben.)
Was kann der Oldtimerbesitzer tun, dass es gar nicht erst zu einer für ihn ungünstigen Entschädigungsleistung kommt, oder er diese häufig falsche Ermittlung der Versicherung mit guten Chancen bei Gericht anfechten kann?
- Die von ihm bei seiner Versicherung eingereichte Kurzbewertung sollte die guten Merkmale seines Fahrzeugs klar erkennen lassen, objektiv und nachvollziehbar sein, und eine gute Beweissicherung in Form einer umfangreichen Fotodokumentation bieten. (Der im Kaskoschadenfall von der Versicherung beauftragte Sachverständige hat so gute Informationen zu Ihrem Fahrzeug, und müsste wesentlich stärker argumentieren um diese außer Kraft zu setzen für einen niedrigeren Entschädigungsbetrag. Dies ist besonders wichtig in Fällen, in denen Ihr Fahrzeug nicht, oder nur schlecht, zu besichtigen ist, wie z.B. nach Brand oder Diebstahl.)
- Hierzu habe ich 3 verschiedene Arten von Kurzbewertungen entwickelt, die sich in Bezug auf die Beweissicherung eklatant unterscheiden.
Classic Car Insights (Oldtimerkurzbewertungen)
- Classic Car Insights Lite (Kurzbewertung, schnell und kompakt)
- Classic Car Insights Pro (erweiterte Kurzbewertung, analytisch)
- Classic Car Insights Premium (erweiterte Kurzbewertung mit ergänzender Beweissicherung)
- Der Oldtimerbesitzer kann die 3 Produkte auch mit Zusatzmodulen kombinieren, die er für sinnvoll hält.
Zusatzmodule
- Unterbodendokumentation
- genaue Schichtdickenmessung mit grafischer Dokumentation
- Probefahrt
Ich berate den Oldtimerbesitzer gerne, was für sein Fahrzeug sinnvoll ist.
Ein Beratungsgespräch vor Beauftragung (max. 15 Minuten) ist bei mir kostenlos.
Letztlich entscheidet natürlich immer der Oldtimerbesitzer, was er in Auftrag gibt.
Um hier immer die gleichen Standards bieten zu können, führe ich die Besichtigung und Beweissicherung computergestützt durch.
(Die App hierzu habe ich aus der Erfahrung von ca 30 Jahren als Sachverständiger für Oldtimer entwickeln lassen.)